B1 für die Einbürgerung: welcher Sprachnachweis zählt

Für die Einbürgerung genügt in der Regel ein Sprachnachweis auf B1-Niveau. Anerkannt werden gängige Zertifikate wie das Goethe-Zertifikat B1, telc Deutsch B1, das ÖSD Zertifikat B1 und der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) auf B1 – ebenso ein deutscher Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschluss. Ein C1-Zertifikat wird nicht mehr verlangt.

Diese Seite zeigt, welche Nachweise die Sprachanforderung nach § 10 StAG erfüllen, warum C1 keine Rolle mehr spielt – und wie Sie sich mit GoethéB1 kostenlos auf die B1-Prüfung vorbereiten. Wo der Sprachnachweis im gesamten Verfahren steht, sehen Sie im Überblick über die Einbürgerung.

Der Sprachnachweis ist dabei kein Randthema: Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2024 insgesamt 292.020 Personen eingebürgert (endgültige Ergebnisse der Einbürgerungsstatistik) – ein Anstieg von rund 46 % gegenüber 2023 und der höchste Stand seit Beginn der Statistik im Jahr 2000. Jede dieser Einbürgerungen setzte in der Regel genau den B1-Nachweis voraus, um den es hier geht.

⚖️

Im Einzelfall bei der Einbürgerungsbehörde prüfen. Die Anforderungen sind gesetzlich geregelt und können sich ändern; die zuständige Einbürgerungsbehörde entscheidet über Ihren konkreten Antrag.

Welche Sprachnachweise werden anerkannt?

Die Sprachanforderung für die Einbürgerung lässt sich auf mehreren Wegen erfüllen. Neben klassischen Sprachprüfungen zählen auch bestimmte deutsche Bildungsabschlüsse:

Nachweis Anbieter / Art Niveau
Goethe-Zertifikat B1 Goethe-Institut B1
telc Deutsch B1 telc gGmbH B1
ÖSD Zertifikat B1 Österreichisches Sprachdiplom B1
DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer) Abschluss des Integrationskurses B1
Deutscher Schulabschluss z. B. Haupt-/Realschulabschluss, Abitur ersetzt B1
Deutschsprachige Ausbildung abgeschlossene Berufsausbildung ersetzt B1
Deutschsprachiges Studium abgeschlossenes Hochschulstudium ersetzt B1

Ein TestDaF ist für die Einbürgerung nicht erforderlich – er ist auf ein höheres, akademisches Niveau ausgerichtet. Für die Sprachanforderung reicht B1 vollkommen aus. Welches Zertifikat im Einzelfall verlangt oder als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet Ihre Einbürgerungsbehörde.

Der DTZ aus dem Integrationskurs

Wer einen staatlichen Integrationskurs abschließt, legt den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) ab. Diese Prüfung wird auf dem Niveau A2 bis B1 bewertet. Ein DTZ-Ergebnis auf B1-Niveau erfüllt die Sprachanforderung der Einbürgerung – Sie brauchen dann kein zusätzliches Zertifikat. Liegt Ihr DTZ nur auf A2, müssen Sie B1 gesondert nachweisen.

Brauchen Sie C1? Nein – der 3-Jahres-Weg ist abgeschafft

Für die Einbürgerung nach in der Regel 5 Jahren genügt B1. Bis Ende Oktober 2025 gab es daneben einen beschleunigten Weg nach 3 Jahren bei besonderen Integrationsleistungen, der als einzige Konstellation C1 voraussetzte. Dieser Weg wurde zum 30. Oktober 2025 abgeschafft; § 10 Abs. 3 StAG ist weggefallen, und eine Übergangsregelung gibt es nicht.

Für Sie heißt das: Ein C1-Zertifikat ist für die Einbürgerung nicht erforderlich – weder auf dem regulären noch auf einem anderen Weg. Nach unten gibt es dagegen weiterhin Ausnahmen, etwa für Kinder unter 16 Jahren, für die Gastarbeiter- und Vertragsarbeitnehmergeneration (hier genügt mündliche Alltagssprache), in Härtefällen sowie bei Krankheit, Behinderung oder altersbedingt. Mehr dazu auf der Seite Voraussetzungen der Einbürgerung →

So bereiten Sie sich auf B1 vor

Das Goethe-Zertifikat B1 und die anderen B1-Prüfungen bestehen aus vier Modulen: Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen. Jedes Modul wird separat mit bis zu 100 Punkten bewertet, bestanden ab 60 Punkten. Wer das Prüfungsformat kennt und regelmäßig unter Zeitdruck übt, besteht deutlich sicherer.

GoethéB1 bereitet Sie kostenlos auf genau dieses Format vor:

  • Vollständiger Prüfungsleitfaden: Aufbau, Bewertung und Ablauf aller vier Module im Leitfaden zur B1-Prüfung.
  • Interaktiver Modelltest: alle vier Module im echten Format mit sofortigem Feedback im B1-Modelltest.
📝

Zwei Nachweise, ein Ziel. Für die Einbürgerung brauchen Sie neben dem Sprachnachweis (B1) auch den bestandenen Einbürgerungstest zur Rechts- und Gesellschaftsordnung. Beide lassen sich bei GoethéB1 kostenlos vorbereiten.

B1 kostenlos üben – im echten Prüfungsformat

Alle vier Module mit sofortigem Feedback nach jeder Aufgabe. Kein PDF, keine Kreditkarte, kein Download.

B1-Modelltest kostenlos starten

Sobald B1 sitzt, geht es an den Wissensnachweis. Den Einbürgerungstest können Sie ebenfalls kostenlos trainieren:

Einbürgerungstest kostenlos üben

Alle Fragen zur Rechts- und Gesellschaftsordnung interaktiv, mit sofortiger Auswertung.

Einbürgerungstest kostenlos üben

FAQ: B1-Sprachnachweis für die Einbürgerung

Welche B1-Prüfung zählt für die Einbürgerung?

Anerkannt werden gängige B1-Zertifikate: Goethe-Zertifikat B1, telc Deutsch B1, ÖSD Zertifikat B1 und der DTZ auf B1. Ein TestDaF ist nicht nötig. Auch ein deutscher Schulabschluss, eine deutschsprachige Ausbildung oder ein deutschsprachiges Studium können den Nachweis ersetzen.

Reicht B1 für die Einbürgerung oder brauche ich C1?

B1 genügt. Für die Einbürgerung nach § 10 StAG wird nirgends C1 verlangt: Der beschleunigte 3-Jahres-Weg bei besonderen Integrationsleistungen, der als einziger C1 voraussetzte, wurde zum 30. Oktober 2025 abgeschafft. Seither gilt einheitlich B1 bei in der Regel 5 Jahren Aufenthalt.

Zählt der DTZ aus dem Integrationskurs als Sprachnachweis?

Ja. Der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) wird auf A2 bis B1 bewertet. Ein Ergebnis auf B1-Niveau erfüllt die Sprachanforderung der Einbürgerung.

Kann ein Schul- oder Ausbildungsabschluss den Sprachnachweis ersetzen?

Ja. Ein deutscher Schulabschluss, eine abgeschlossene deutschsprachige Berufsausbildung oder ein deutschsprachiges Hochschulstudium können den geforderten B1-Nachweis ersetzen. Die Einbürgerungsbehörde entscheidet im Einzelfall.

Wie kann ich mich kostenlos auf die B1-Prüfung vorbereiten?

Mit dem kostenlosen B1-Modelltest üben Sie alle vier Module im echten Prüfungsformat mit sofortigem Feedback. Der Leitfaden zur B1-Prüfung erklärt Aufbau und Bewertung. Beides ist ohne Anmeldung nutzbar.

Zuletzt aktualisiert: 18. Juli 2026 · GoethéB1 ist unabhängig und steht in keiner Verbindung zu Behörden.