Deutscher Pass · StAG 2024
Einbürgerung in Deutschland: der Weg zum deutschen Pass
Einbürgerung ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), die am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, genügen in der Regel 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt statt bisher 8. Erforderlich sind außerdem Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau und ein bestandener Einbürgerungstest – und die doppelte Staatsbürgerschaft ist jetzt generell erlaubt.
Diese Übersicht begleitet Sie auf dem gesamten Weg zur Einbürgerung: welche Voraussetzungen gelten, wie lange es dauert, was es kostet, welche Unterlagen Sie brauchen, wie Sie den Antrag stellen und welche Sprach- und Wissensnachweise (B1 und Einbürgerungstest) verlangt werden. Zu jedem Thema gibt es eine ausführliche Einzelseite.
Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- § 10 StAG – das reformierte Staatsangehörigkeitsgesetz, in Kraft seit 27. Juni 2024.
- Aufenthalt
- In der Regel 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt (früher 8).
- Sprache
- Deutsch auf mindestens B1-Niveau.
- Einbürgerungstest
- Bestandener Einbürgerungstest (33 Fragen, 17 richtige zum Bestehen).
- Kosten
- 255 € pro erwachsener Person; 51 € pro minderjährigem Kind bei gemeinsamer Einbürgerung mit den Eltern.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Seit der Reform 2024 generell zulässig.
Im Einzelfall bei der Einbürgerungsbehörde prüfen. Die Anforderungen sind gesetzlich geregelt und können sich ändern; die zuständige Einbürgerungsbehörde entscheidet über Ihren konkreten Antrag.
Was ist Einbürgerung?
Als Einbürgerung bezeichnet man den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine Person, die nicht durch Geburt Deutsche oder Deutscher geworden ist. Rechtsgrundlage ist das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), insbesondere § 10 StAG für die Anspruchseinbürgerung. Zuständig für die Bearbeitung ist die örtliche Einbürgerungsbehörde (je nach Bundesland und Kommune etwa das Bürgeramt, die Ausländerbehörde oder ein eigenes Einbürgerungsamt).
Mit der Einbürgerung erhalten Sie alle Rechte und Pflichten deutscher Staatsangehöriger – darunter das volle Wahlrecht, die Freizügigkeit in der EU und den Anspruch auf einen deutschen Reisepass. Sind alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung.
Die Voraussetzungen im Überblick
Für die Standard-Einbürgerung nach § 10 StAG müssen Sie in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Aufenthaltsdauer: in der Regel 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (früher 8 Jahre).
- Sprachkenntnisse: mindestens B1-Niveau.
- Einbürgerungstest: bestandener Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland.
- Gesicherter Lebensunterhalt: Sie können sich und Ihre Familie ohne Sozialleistungen versorgen (mit Ausnahmen, etwa bei unverschuldetem Leistungsbezug, Vollzeitarbeit oder der Gastarbeitergeneration).
- Bekenntnis: zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie ausdrücklich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands und zum Schutz jüdischen Lebens.
- Keine schweren Straftaten: keine Verurteilung wegen einer schweren Straftat.
- Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit.
Ehepartnerinnen, Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen mit eingebürgert werden. Alle Punkte im Detail – einschließlich der Ausnahmen beim Sprachnachweis – erklärt die Seite Einbürgerung: Voraussetzungen im Überblick →
Hinweis zum früheren 3-Jahres-Weg: Bis Ende Oktober 2025 war die Einbürgerung bei besonderen Integrationsleistungen bereits nach 3 Jahren möglich; dieser Weg setzte Deutschkenntnisse auf C1-Niveau voraus. Er wurde zum 30. Oktober 2025 abgeschafft (§ 10 Abs. 3 StAG ist weggefallen). Eine Übergangsregelung gibt es nicht. Wenn Sie diese Regelung aus älteren Ratgebern kennen: Sie gilt nicht mehr – maßgeblich sind einheitlich 5 Jahre Aufenthalt und B1.
Wie lange dauert die Einbürgerung?
Die Bearbeitungsdauer ist sehr unterschiedlich: Sie reicht von wenigen Monaten bis über ein Jahr, in stark ausgelasteten Behörden teils 1,5 bis 2 Jahre. Entscheidend sind die zuständige Einbürgerungsbehörde, die Aktenlage und die aktuelle Auslastung. Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht – aber nach vollständigem Antrag und erfüllten Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch. Was die Bearbeitung beschleunigt, erklärt die Seite Wie lange dauert die Einbürgerung? →
Was kostet die Einbürgerung?
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 € pro erwachsener Person. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit den Eltern eingebürgert werden, fallen 51 € an. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für den Einbürgerungstest, die Sprachprüfung und benötigte Dokumente.
| Position | Gebühr | Hinweise |
|---|---|---|
| Erwachsene Person | 255 € | Pro Antragstellerin / Antragsteller |
| Minderjähriges Kind | 51 € | Bei gemeinsamer Einbürgerung mit den Eltern |
Eine ausführliche Aufstellung finden Sie im Kostenüberblick zur Einbürgerung →
Wie viele Menschen diesen Weg gehen, zeigt die Statistik: 332.524 Einbürgerungen im Jahr 2025 (vorläufig) – Rekord. Alle Zahlen pro Jahr und Bundesland: Einbürgerung in Zahlen →
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Welche Dokumente Sie einreichen müssen, legt Ihre Einbürgerungsbehörde fest. Typischerweise gehören dazu ein gültiger Pass und Aufenthaltstitel, Nachweise über den Aufenthalt, der Sprachnachweis (B1), das Zeugnis des Einbürgerungstests, Einkommens- und Rentennachweise sowie Personenstandsurkunden. Eine vollständige Checkliste bietet die Seite Einbürgerung: welche Unterlagen Sie brauchen →
So stellen Sie den Antrag
Der Einbürgerungsantrag wird bei der für Ihren Wohnort zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt. In vielen Städten ist inzwischen eine Online-Vorprüfung oder ein digitaler Antrag möglich. Den Ablauf Schritt für Schritt beschreibt die Seite So stellen Sie den Einbürgerungsantrag →
Sprachnachweis B1 & Einbürgerungstest
Zwei Nachweise stehen im Mittelpunkt jeder Einbürgerung: die Sprachkenntnisse und der Einbürgerungstest.
Sprachnachweis: mindestens B1
Für die Standard-Einbürgerung genügen Deutschkenntnisse auf B1-Niveau. Anerkannt werden unter anderem das Goethe-Zertifikat B1, telc Deutsch B1, das ÖSD Zertifikat B1 und der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) auf B1; auch ein deutscher Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschluss kann den Nachweis ersetzen. Ein C1-Zertifikat brauchen Sie nicht: Der 3-Jahres-Weg, der als einziger C1 verlangte, ist am 30. Oktober 2025 entfallen. Details und Vorbereitung: B1 für die Einbürgerung →
Einbürgerungstest: 33 Fragen
Der Einbürgerungstest prüft Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland; er wird offiziell als Leben-in-Deutschland-Test – Ablauf, Termine und Ergebnis durchgeführt. Sie können ihn kostenlos üben – alle Fragen im interaktiven Trainer: Einbürgerungstest üben →
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Einbürgerungstest kostenlos übenDoppelte Staatsbürgerschaft (seit 2024)
Die größte Neuerung der Reform 2024: Mehrstaatigkeit ist jetzt generell zulässig. Die bisherige Pflicht, die alte Staatsangehörigkeit aufzugeben, ist entfallen. Sie können die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben und Ihre bisherige behalten. Was das konkret bedeutet, erklärt die Seite Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland →
FAQ: Einbürgerung in Deutschland
Was sind die Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland?
Nach § 10 StAG gelten in der Regel: mindestens 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt, Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau, ein bestandener Einbürgerungstest, ein gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen (mit Ausnahmen), ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands und zum Schutz jüdischen Lebens, keine Verurteilung wegen schwerer Straftaten und eine geklärte Identität. Alle Voraussetzungen im Detail →
Wie lange muss man in Deutschland leben, um sich einbürgern zu lassen?
Seit der Reform 2024 sind in der Regel 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt erforderlich (früher 8 Jahre). Diese Frist gilt einheitlich für alle: Den beschleunigten Weg nach 3 Jahren bei besonderen Integrationsleistungen hat der Gesetzgeber zum 30. Oktober 2025 abgeschafft (§ 10 Abs. 3 StAG ist weggefallen). Eine Übergangsregelung gibt es nicht – auch bereits gestellte Anträge werden nach der neuen Rechtslage entschieden.
Welches Sprachniveau brauche ich für die Einbürgerung?
Für die Standard-Einbürgerung genügt B1. Anerkannt werden u. a. Goethe-Zertifikat B1, telc Deutsch B1, ÖSD Zertifikat B1 und der DTZ auf B1; auch ein deutscher Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschluss kann genügen. C1 wird für die Einbürgerung nicht mehr verlangt: Der 3-Jahres-Weg, der als einziger C1 voraussetzte, ist am 30. Oktober 2025 entfallen. Welcher Sprachnachweis zählt →
Ist doppelte Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung erlaubt?
Ja. Seit der Reform, die am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, ist Mehrstaatigkeit generell zulässig. Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist nicht mehr erforderlich. Mehr zur doppelten Staatsbürgerschaft →
Was kostet die Einbürgerung?
255 € pro erwachsener Person und 51 € für minderjährige Kinder, die mit den Eltern eingebürgert werden. Hinzu kommen ggf. Gebühren für den Einbürgerungstest, die Sprachprüfung und Dokumente. Zum Kostenüberblick →
Wie lange dauert die Einbürgerung?
Sehr unterschiedlich – von wenigen Monaten bis über ein Jahr, teils 1,5 bis 2 Jahre, je nach Einbürgerungsbehörde, Aktenlage und Auslastung. Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht; bei vollständigem Antrag und erfüllten Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch. Mehr zur Bearbeitungszeit →
Zuletzt aktualisiert: 22. Juli 2026 · GoethéB1 ist unabhängig und steht in keiner Verbindung zu Behörden.