Was kostet die Einbürgerung?

Die Einbürgerung kostet in Deutschland 255 € pro erwachsener Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit einem Elternteil eingebürgert werden, sind es 51 €. Werden Kinder allein eingebürgert, gilt auch für sie die Gebühr von 255 €. Hinzu kommen je nach Fall Kosten für den Einbürgerungstest (ca. 25 €), den B1-Sprachnachweis sowie für Urkunden und Übersetzungen.

Diese Seite schlüsselt alle Kosten der Einbürgerung auf: die gesetzliche Gebühr, was darin enthalten ist, welche Nebenkosten typischerweise dazukommen und wann die Gebühr in Härtefällen ermäßigt oder in Raten gezahlt werden kann. Die Gebührenhöhe ist bundesweit einheitlich im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt; die konkrete Berechnung im Einzelfall nimmt Ihre zuständige Einbürgerungsbehörde vor.

Die Einbürgerungsgebühren im Überblick

Die Höhe der Einbürgerungsgebühr ist gesetzlich festgelegt und hängt davon ab, ob eine erwachsene Person, ein miteingebürgertes Kind oder ein Kind ohne Miteinbürgerung eines Elternteils eingebürgert wird.

Position Kosten Hinweise
Einbürgerung, erwachsene Person 255 € Gesetzliche Gebühr pro Person
Minderjähriges Kind, mit einem Elternteil eingebürgert 51 € Ermäßigte Gebühr bei Miteinbürgerung
Minderjähriges Kind, ohne Miteinbürgerung der Eltern 255 € Reguläre Gebühr wie bei Erwachsenen
Einbürgerungstest ca. 25 € Pro Testteilnahme; Wiederholung erneut kostenpflichtig
Sprachzertifikat (B1-Nachweis) variiert Prüfungsgebühr je nach Anbieter und Ort
Urkunden, Beglaubigungen, Übersetzungen variiert Je nach benötigten Dokumenten

Die reine Einbürgerungsgebühr von 255 € bzw. 51 € ist der einzige bundesweit einheitlich geregelte Betrag. Alle weiteren Positionen sind mögliche Nebenkosten, die je nach persönlicher Situation anfallen oder entfallen können.

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Im Einzelfall bei der Einbürgerungsbehörde prüfen. Die Anforderungen sind gesetzlich geregelt und können sich ändern; die zuständige Einbürgerungsbehörde entscheidet über Ihren konkreten Antrag.

Was ist in der Einbürgerungsgebühr enthalten?

Die Gebühr von 255 € deckt die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrags durch die Behörde ab: die Prüfung der Voraussetzungen, die Durchführung des Verfahrens sowie die Ausstellung der Einbürgerungsurkunde am Ende. Die Gebühr wird in der Regel erst fällig, wenn die Einbürgerung tatsächlich erfolgt; die Zahlungsmodalitäten legt die Behörde fest.

Nicht in der Gebühr enthalten sind die Kosten, die entstehen, um die einzelnen Einbürgerungsvoraussetzungen nachzuweisen, insbesondere der Sprachnachweis auf Niveau B1 und der bestandene Einbürgerungstest. Diese Nachweise müssen Sie vor oder während des Verfahrens selbst beibringen; sie werden separat berechnet.

Welche zusätzlichen Kosten kommen dazu?

Einbürgerungstest

Für den Einbürgerungstest wird üblicherweise eine Gebühr von rund 25 € erhoben. Der Test umfasst 33 Fragen zu Politik, Geschichte und Gesellschaft in Deutschland; bestanden ist er mit mindestens 17 richtigen Antworten. Wird der Test nicht bestanden, kann er gegen erneute Gebühr wiederholt werden.

Sprachnachweis (B1)

Für die Einbürgerung sind in der Regel ausreichende Deutschkenntnisse auf Niveau B1 nachzuweisen, etwa durch ein Goethe-Zertifikat B1, telc B1, ÖSD B1, den DTZ B1 oder einen gleichwertigen Nachweis. Die Prüfungsgebühr variiert je nach Anbieter, Land und Prüfungszentrum. Wer die Prüfung noch ablegen muss, sollte diese Kosten einplanen. Mehr dazu auf unserer Seite zur Goethe-B1-Prüfung.

Urkunden, Beglaubigungen und Übersetzungen

Häufig werden im Verfahren Dokumente wie die Geburtsurkunde, gegebenenfalls eine Heiratsurkunde oder Nachweise aus dem Herkunftsland benötigt. Für die Beschaffung, für beglaubigte Kopien und für beglaubigte Übersetzungen fremdsprachiger Dokumente können weitere Kosten anfallen. Die Höhe hängt vom Einzelfall und von der Zahl der benötigten Unterlagen ab. Welche Dokumente Sie brauchen, zeigt unsere Unterlagen-Checkliste.

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Kann die Gebühr ermäßigt oder in Raten gezahlt werden?

Ja, in bestimmten Fällen. Die Einbürgerungsbehörde kann die Gebühr ermäßigen oder eine Ratenzahlung gewähren, wenn dies aus Gründen der Billigkeit geboten ist oder ein Härtefall vorliegt, etwa bei geringem Einkommen. Auch bei der Miteinbürgerung mehrerer Kinder kann sich die Gesamtbelastung im Einzelfall verringern.

Einen automatischen Anspruch auf eine bestimmte Ermäßigung gibt es nicht, die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde und hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Wenn die Gebühr für Sie eine erhebliche Belastung darstellt, fragen Sie bei Ihrer Einbürgerungsbehörde gezielt nach den Möglichkeiten einer Ermäßigung oder Ratenzahlung und legen Sie die entsprechenden Nachweise (etwa zum Einkommen) vor.

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Tipp: Klären Sie Ermäßigung oder Ratenzahlung frühzeitig, am besten schon bei der Antragstellung. So vermeiden Sie Überraschungen, wenn die Gebühr am Ende des Verfahrens fällig wird. Grundlage sind das Staatsangehörigkeitsgesetz und die Gebührenregelungen; offizielle Informationen finden Sie auf bamf.de.

Beispielrechnung: Was zahlt eine Familie?

Ein Beispiel zur Orientierung, die tatsächlichen Beträge hängen vom Einzelfall ab: Ein Ehepaar mit einem minderjährigen Kind lässt sich gemeinsam einbürgern. Für die beiden erwachsenen Personen fallen je 255 € an, für das miteingebürgerte Kind 51 €. Das ergibt für die reinen Einbürgerungsgebühren 561 €. Hinzu kämen für die Erwachsenen gegebenenfalls je ein Einbürgerungstest (ca. 25 €) und ein Sprachnachweis sowie mögliche Kosten für Urkunden und Übersetzungen.

Wer die Voraussetzungen bereits erfüllt, insbesondere den B1-Nachweis und den Einbürgerungstest schon in der Hand hat, spart diese Nebenkosten. Einen Überblick über alle Voraussetzungen bietet die Seite Voraussetzungen für die Einbürgerung, den zeitlichen Rahmen erklärt die Seite Wie lange dauert die Einbürgerung?. Wie diese Kosten in den gesamten Ablauf passen, zeigt unser Überblick über den Weg zum deutschen Pass.

FAQ: Kosten der Einbürgerung

Was kostet die Einbürgerung in Deutschland?

Die gesetzliche Einbürgerungsgebühr beträgt 255 € pro erwachsener Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit einem Elternteil eingebürgert werden, sind es 51 €. Werden Kinder allein, also ohne Miteinbürgerung eines Elternteils, eingebürgert, beträgt die Gebühr ebenfalls 255 €. Hinzu kommen je nach Situation Kosten für Sprachzertifikat, Einbürgerungstest (ca. 25 €) sowie Urkunden und Übersetzungen. Maßgeblich ist Ihre Einbürgerungsbehörde.

Wie viel kostet die Einbürgerung eines Kindes?

Für ein minderjähriges Kind, das gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert wird, beträgt die Gebühr 51 €. Wird ein minderjähriges Kind ohne gleichzeitige Einbürgerung eines Elternteils eingebürgert, gilt die reguläre Gebühr von 255 €.

Welche zusätzlichen Kosten kommen zur Gebühr hinzu?

Neben der Gebühr von 255 € können anfallen: der Einbürgerungstest (ca. 25 €), das Sprachzertifikat für den B1-Nachweis (Prüfungsgebühr variiert je nach Anbieter und Ort) sowie Kosten für Urkunden wie die Geburtsurkunde, für beglaubigte Kopien und für Übersetzungen fremdsprachiger Dokumente. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Kann die Einbürgerungsgebühr ermäßigt oder in Raten gezahlt werden?

In Härtefällen kann die Einbürgerungsbehörde die Gebühr ermäßigen oder eine Ratenzahlung gewähren, etwa bei geringem Einkommen oder aus Gründen der Billigkeit. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine bestimmte Ermäßigung besteht nicht, die Entscheidung liegt bei der zuständigen Behörde. Fragen Sie dort gezielt nach den Möglichkeiten in Ihrem Fall.

Was kostet der Einbürgerungstest?

Für den Einbürgerungstest wird üblicherweise eine Gebühr von rund 25 € erhoben. Der Test besteht aus 33 Fragen; zum Bestehen sind mindestens 17 richtige Antworten nötig. Wer den Test nicht besteht, kann ihn gegen erneute Gebühr wiederholen. Sie können alle Fragen kostenlos im Einbürgerungstest-Trainer üben.

Zuletzt aktualisiert: 18. Juli 2026 · GoethéB1 ist unabhängig und steht in keiner Verbindung zu Behörden.