Einbürgerung · Unterlagen
Einbürgerung: Welche Unterlagen brauche ich?
Für die Einbürgerung brauchen Sie in der Regel: einen gültigen Pass oder Ausweis und Ihren Aufenthaltstitel, die Geburtsurkunde, einen Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt, einen B1-Sprachnachweis, die Bescheinigung über den bestandenen Einbürgerungstest, Nachweise zum Lebensunterhalt, die Bekenntniserklärung und ein biometrisches Foto. Die genaue Liste variiert je nach Einbürgerungsbehörde.
Diese Checkliste fasst die typischerweise benötigten Unterlagen für den Einbürgerungsantrag zusammen, geordnet nach fünf Gruppen: Identität, Aufenthalt, Sprache und Test, Lebensunterhalt sowie Sonstiges. Zu jedem Dokument gibt es eine kurze Erläuterung. Wichtig: Die Grundanforderungen ergeben sich bundesweit aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), die konkrete Zusammenstellung kann jedoch von Ort zu Ort abweichen. Maßgeblich ist immer die Liste Ihrer zuständigen Behörde. Wie die Unterlagen in das gesamte Verfahren eingebettet sind, zeigt der Überblick über den Weg zum deutschen Pass.
1. Identität
Wer Sie sind
- Gültiger Pass oder Personalausweis – zum Nachweis Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit; das Dokument muss gültig sein.
- Aufenthaltstitel – Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder ein gleichwertiger Nachweis Ihres Aufenthaltsstatus.
- Geburtsurkunde – in der Regel im Original mit beglaubigter deutscher Übersetzung, falls sie fremdsprachig ist.
- Biometrisches Foto – ein aktuelles Passfoto nach den üblichen biometrischen Vorgaben.
2. Aufenthalt
Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Meldebescheinigung – zum Nachweis Ihres Wohnsitzes; oft wird eine erweiterte Meldebescheinigung verlangt.
- Nachweis der Aufenthaltszeiten – lückenlose Belege über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt, damit die geforderte Mindestaufenthaltsdauer geprüft werden kann.
- Mietvertrag – als Beleg für Ihre Wohnsituation und den Wohnsitz.
Wie viele Jahre rechtmäßiger Aufenthalt für Ihren Antrag erforderlich sind, hängt von den allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen ab.
3. Sprache und Test
Deutschkenntnisse und Einbürgerungstest
- Sprachnachweis B1 – ein Zertifikat über Deutschkenntnisse auf Niveau B1, zum Beispiel Goethe-Zertifikat B1, telc B1, ÖSD B1, DTZ B1 oder ein gleichwertiger Nachweis.
- Bescheinigung über den bestandenen Einbürgerungstest – Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland.
Details zum akzeptierten Sprachnachweis finden Sie auf der Seite B1-Sprachnachweis für die Einbürgerung. Den Einbürgerungstest können Sie vorab kostenlos üben.
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Einbürgerungstest starten4. Lebensunterhalt
Sicherung des eigenen Lebensunterhalts
- Gehaltsabrechnungen – meist die der letzten Monate zum Nachweis eines geregelten Einkommens.
- Arbeitsvertrag – als Beleg für ein bestehendes Arbeitsverhältnis.
- Rentennachweis – falls zutreffend, zum Nachweis von Renteneinkünften.
- Weitere Einkommensnachweise – etwa bei Selbstständigkeit entsprechende Belege; die Behörde prüft, ob Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können.
Im Einzelfall bei der Einbürgerungsbehörde prüfen. Die Anforderungen sind gesetzlich geregelt und können sich ändern; die zuständige Einbürgerungsbehörde entscheidet über Ihren konkreten Antrag.
5. Sonstiges
Weitere Nachweise und Erklärungen
- Bekenntniserklärung – ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes; das Formular stellt die Behörde bereit.
- Heiratsurkunde – falls verheiratet, gegebenenfalls mit beglaubigter Übersetzung.
- Unterlagen von Familienangehörigen – wenn Ehepartner oder Kinder miteingebürgert werden, deren entsprechende Dokumente.
- Antragsformular – das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular Ihrer Einbürgerungsbehörde.
Die Behörde kann im Einzelfall weitere Nachweise verlangen, etwa zur Aufgabe oder zum Fortbestehen der bisherigen Staatsangehörigkeit. Wie es nach dem Zusammenstellen der Unterlagen weitergeht, erklärt die Seite Einbürgerungsantrag: Ablauf und wo stellen.
Praktische Hinweise zu den Unterlagen
- Originale und Kopien: Häufig verlangt die Behörde die Vorlage der Originale zusammen mit beglaubigten Kopien. Klären Sie vorab, was einzureichen ist.
- Übersetzungen: Fremdsprachige Urkunden müssen meist in beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden.
- Aktualität: Manche Nachweise, etwa Melde- oder Einkommensbescheinigungen, dürfen nicht zu alt sein.
- Behörden-Checkliste nutzen: Viele Städte veröffentlichen eigene Checklisten oder Online-Antragsassistenten. Richten Sie sich nach der Liste Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde und den Informationen auf bamf.de.
FAQ: Unterlagen für die Einbürgerung
Welche Unterlagen brauche ich für die Einbürgerung?
Typischerweise: gültiger Pass oder Ausweis und Aufenthaltstitel, Geburtsurkunde, Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts (Meldebescheinigung, Aufenthaltszeiten), Sprachnachweis B1, Bescheinigung über den bestandenen Einbürgerungstest, Nachweise zum Lebensunterhalt (Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, ggf. Rentennachweis), Mietvertrag, Bekenntniserklärung, ggf. Heiratsurkunde und Unterlagen von Familienangehörigen sowie ein biometrisches Foto. Die genaue Liste variiert je Behörde.
Welchen Sprachnachweis brauche ich?
In der Regel einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf Niveau B1. Anerkannt sind unter anderem Goethe-Zertifikat B1, telc B1, ÖSD B1, DTZ B1 oder ein gleichwertiger Nachweis. Welche Zertifikate Ihre Behörde akzeptiert, klären Sie am besten direkt dort. Mehr dazu unter B1-Sprachnachweis.
Brauche ich beglaubigte Übersetzungen?
Fremdsprachige Dokumente wie die Geburts- oder Heiratsurkunde müssen der Behörde meist in beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Häufig werden zusätzlich beglaubigte Kopien oder die Originale verlangt. Die genauen Anforderungen legt die zuständige Einbürgerungsbehörde fest.
Ist die Unterlagenliste in jeder Stadt gleich?
Die Grundanforderungen ergeben sich bundesweit aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz, die konkrete Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen kann sich jedoch von Behörde zu Behörde unterscheiden. Viele Städte veröffentlichen eigene Checklisten oder Antragsassistenten. Richten Sie sich immer nach der Liste Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde.
Was ist die Bekenntniserklärung?
Die Bekenntniserklärung ist ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes. Sie gehört zu den Standardunterlagen im Einbürgerungsverfahren und wird von der Behörde als Formular bereitgestellt und im Antrag unterschrieben.
Zuletzt aktualisiert: 18. Juli 2026 · GoethéB1 ist unabhängig und steht in keiner Verbindung zu Behörden.