Einbürgerung · Bearbeitungszeit
Wie lange dauert die Einbürgerung?
Die Einbürgerung dauert sehr unterschiedlich lang – von wenigen Monaten bis über ein Jahr, in stark ausgelasteten Behörden teils 1,5 bis 2 Jahre. Eine bundesweit einheitliche oder gesetzlich festgelegte Höchstdauer gibt es nicht. Entscheidend sind die zuständige Einbürgerungsbehörde, die Aktenlage und die aktuelle Auslastung.
Warum es so große Unterschiede gibt, welche Phasen ein Antrag durchläuft und was Sie selbst tun können, um das Verfahren zu beschleunigen, erklärt diese Seite. Wichtig vorweg: Sind alle Voraussetzungen erfüllt und ist der Antrag vollständig, besteht ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung.
Im Einzelfall bei der Einbürgerungsbehörde prüfen. Die Anforderungen sind gesetzlich geregelt und können sich ändern; die zuständige Einbürgerungsbehörde entscheidet über Ihren konkreten Antrag.
Realistische Bearbeitungszeit
Es gibt keine offizielle bundesweite Regeldauer. In der Praxis reichen die Bearbeitungszeiten grob von unter einem halben Jahr bis zu deutlich über einem Jahr. Als Orientierung:
| Situation | Grobe Orientierung |
|---|---|
| Zügige Behörde, vollständiger Antrag | wenige Monate |
| Durchschnittlicher Verlauf | rund 6 bis 12 Monate |
| Hohe Auslastung / Nachforderungen | über ein Jahr, teils 1,5 bis 2 Jahre |
Diese Werte sind grobe Anhaltspunkte, keine Zusage. Ihre konkrete Bearbeitungszeit erfahren Sie am zuverlässigsten direkt bei Ihrer Einbürgerungsbehörde.
Welche Faktoren die Dauer bestimmen
Die Bearbeitungszeit setzt sich aus mehreren Einflussgrößen zusammen:
- Zuständige Behörde: Personalstärke, Antragsaufkommen und Digitalisierung unterscheiden sich stark von Kommune zu Kommune.
- Auslastung: Nach der Reform 2024 sind die Antragszahlen vielerorts stark gestiegen, was zu längeren Wartezeiten führt.
- Aktenlage und Vollständigkeit: Fehlende oder unklare Unterlagen lösen Nachforderungen aus – der häufigste Grund für Verzögerungen.
- Klärung der Identität: Ist die Identität oder die bisherige Staatsangehörigkeit schwer nachzuweisen, dauert die Prüfung länger.
- Einzuholende Auskünfte: Die Behörde holt etwa eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein; solche Rückläufe kosten Zeit.
- Familienangehörige: Eine gemeinsame Einbürgerung mehrerer Personen kann die Prüfung umfangreicher machen.
Warum es je nach Behörde und Bundesland variiert
Die Einbürgerung wird nicht zentral vom BAMF, sondern von den örtlichen Einbürgerungsbehörden der Länder und Kommunen bearbeitet. Jede Behörde organisiert ihre Abläufe eigenständig. Große Städte mit hohem Antragsaufkommen haben oft längere Wartezeiten als kleinere Behörden. Manche Länder und Kommunen haben eine Online-Vorprüfung oder digitale Antragswege eingeführt, was die Bearbeitung beschleunigen kann; andere arbeiten noch weitgehend papierbasiert.
Was das Verfahren beschleunigt
Den größten Einfluss auf die Dauer haben Sie über die Vollständigkeit Ihres Antrags. Je weniger die Behörde nachfragen muss, desto schneller geht es. Konkret hilft:
- Alle Unterlagen vollständig und korrekt von Anfang an einreichen – nutzen Sie die Unterlagen-Checkliste.
- Sprachnachweis (B1) und das bestandene Zeugnis des Einbürgerungstests bereits beilegen.
- Identität sauber belegen – gültiger Pass und amtliche Personenstandsurkunden.
- Schnell auf Nachfragen reagieren und angeforderte Dokumente ohne Verzögerung nachreichen.
- Antrag sorgfältig ausfüllen, damit keine Rückfragen wegen Formfehlern entstehen – so gelingt der Antrag reibungslos.
Erledigen Sie B1 und den Einbürgerungstest früh. Beide Nachweise können Sie unabhängig vom Antrag vorbereiten – so liegen sie bereit, sobald Sie einreichen, und bremsen das Verfahren nicht aus. Kostenlos üben: B1-Modelltest und Einbürgerungstest.
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Einbürgerungstest kostenlos übenRechtsanspruch und Höchstdauer
Eine gesetzliche Höchstdauer für die Bearbeitung gibt es nicht. Allerdings besteht bei erfüllten Voraussetzungen und vollständigem Antrag ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung – die Behörde kann Ihnen die Einbürgerung dann nicht nach Ermessen verweigern. Bleibt die Behörde über sehr lange Zeit ohne zureichenden Grund untätig, ist grundsätzlich eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Ob und wann das sinnvoll ist, sollten Sie individuell prüfen lassen; diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie viel neben der reinen Wartezeit auf Sie zukommt, zeigt der Überblick dazu, was die Einbürgerung kostet. Einen Gesamtüberblick über Ablauf und Kosten bietet der Einbürgerungs-Hub →
FAQ: Dauer der Einbürgerung
Wie lange dauert die Einbürgerung in Deutschland?
Sehr unterschiedlich – von wenigen Monaten bis über ein Jahr, in stark ausgelasteten Behörden teils 1,5 bis 2 Jahre. Ausschlaggebend sind die zuständige Einbürgerungsbehörde, die Aktenlage und die aktuelle Auslastung. Eine bundesweit einheitliche Dauer gibt es nicht.
Gibt es eine gesetzliche Höchstdauer für die Einbürgerung?
Nein. Eine gesetzliche Höchstdauer für die Bearbeitung existiert nicht. Bei erfüllten Voraussetzungen und vollständigem Antrag besteht jedoch ein Rechtsanspruch. Bei sehr langer Untätigkeit ist grundsätzlich eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht möglich.
Was beschleunigt die Einbürgerung?
Vor allem ein vollständiger Antrag: alle Unterlagen sofort in korrekter Form, Sprachnachweis (B1) und Zeugnis des Einbürgerungstests bereits beigelegt, geklärte Identität und schnelle Reaktion auf Nachfragen. Nachforderungen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Warum dauert die Einbürgerung je nach Stadt unterschiedlich lange?
Weil die örtlichen Einbürgerungsbehörden der Länder und Kommunen zuständig sind. Personalstärke, Antragsaufkommen und Digitalisierungsgrad unterscheiden sich stark. Große Städte mit vielen Anträgen haben häufig längere Wartezeiten als kleinere Behörden.
Ab wann läuft die Bearbeitungszeit?
Die eigentliche Prüfung beginnt in der Praxis mit dem vollständigen Antrag. Bis zum Bescheid liegen mehrere Phasen dazwischen: Terminwartezeit, Prüfung der Unterlagen, Einholen von Auskünften und die Entscheidung. Fehlende Unterlagen verlängern jede Phase.
Zuletzt aktualisiert: 18. Juli 2026 · GoethéB1 ist unabhängig und steht in keiner Verbindung zu Behörden.