Einbürgerung · Antrag
Einbürgerungsantrag: So läuft er ab und wo Sie ihn stellen
Den Einbürgerungsantrag stellen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Einbürgerungsbehörde, je nach Ort ist das die Stadt, der Landkreis, die Ausländerbehörde oder das Bürgeramt. Der Ablauf ist in der Regel: Antrag stellen → Unterlagen einreichen → Prüfung → Einbürgerungszusicherung → Einbürgerungsurkunde. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung.
Diese Seite erklärt, wo Sie den Antrag stellen, wie das Verfahren Schritt für Schritt abläuft, welche Rolle die Online-Vorprüfung spielt und was der Rechtsanspruch für Sie bedeutet. Wenn Sie zunächst den gesamten Weg zum deutschen Pass im Überblick sehen möchten, lohnt sich unsere Einführungsseite. Die Grundlagen ergeben sich aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG); über Ihren konkreten Antrag entscheidet die zuständige Behörde.
Wo stelle ich den Einbürgerungsantrag?
Es gibt keine zentrale Bundesstelle für die Einbürgerung. Zuständig ist immer die Einbürgerungsbehörde an Ihrem Wohnort. Wie diese Stelle genau heißt und organisiert ist, hängt vom Ort ab:
- In kreisfreien Städten ist es häufig die Stadtverwaltung (Einbürgerungsstelle, teils im Bürgeramt).
- In Landkreisen ist meist der Landkreis beziehungsweise das Landratsamt zuständig.
- Vielerorts liegt die Einbürgerung bei der Ausländerbehörde oder einer eigenen Einbürgerungsbehörde.
Wo genau Sie Ihren Antrag stellen, erfahren Sie über Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung sowie über die offiziellen Informationen auf bamf.de. Welche Unterlagen Sie beilegen müssen, sehen Sie in unserer Checkliste.
Online-Vorprüfung nutzen. Viele Städte bieten inzwischen eine Online-Vorprüfung oder einen digitalen Antragsassistenten an. Damit prüfen Sie vorab, ob Sie die Voraussetzungen wahrscheinlich erfüllen, und bereiten den Antrag strukturiert vor, bevor Sie ihn einreichen.
Der Ablauf Schritt für Schritt
Das Einbürgerungsverfahren folgt in den meisten Fällen diesen Schritten. Je nach Behörde und Einzelfall kann es Abweichungen geben.
- Antrag stellen. Sie stellen den Einbürgerungsantrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde, oft mit einem Formular oder über einen Online-Antragsassistenten. Vorab lohnt sich ein Blick auf die Voraussetzungen.
- Unterlagen einreichen. Sie legen die geforderten Nachweise vor, etwa Identitätsdokumente, Aufenthaltsnachweise, den B1-Sprachnachweis und die Bescheinigung über den bestandenen Einbürgerungstest. Die vollständige Liste finden Sie unter Unterlagen.
- Prüfung durch die Behörde. Die Einbürgerungsbehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. Sie kann Rückfragen stellen oder weitere Nachweise anfordern. Wie lange das dauert, erklärt die Seite Wie lange dauert die Einbürgerung?.
- Einbürgerungszusicherung. Falls die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden muss, erhalten Sie häufig eine Einbürgerungszusicherung, eine verbindliche Zusage der Einbürgerung, sobald die letzte Bedingung erfüllt ist. Seit der Reform ist die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit allerdings im Regelfall nicht mehr nötig (siehe unten).
- Einbürgerungsurkunde. Zum Abschluss wird Ihnen die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt, häufig in einer kleinen feierlichen Veranstaltung. Mit der Aushändigung der Urkunde wird die Einbürgerung wirksam, und Sie sind deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger.
Im Einzelfall bei der Einbürgerungsbehörde prüfen. Die Anforderungen sind gesetzlich geregelt und können sich ändern; die zuständige Einbürgerungsbehörde entscheidet über Ihren konkreten Antrag.
Rechtsanspruch: Wann muss eingebürgert werden?
Ein zentraler Punkt: Wenn Sie einen vollständigen Antrag gestellt haben und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, besteht in der Regel ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Die Behörde entscheidet dann nicht nach freiem Ermessen, sondern muss die Einbürgerung vornehmen.
Das bedeutet aber auch: Der Rechtsanspruch greift nur, wenn wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind, dazu gehören unter anderem der rechtmäßige Aufenthalt über die geforderte Dauer, die Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichende Deutschkenntnisse auf Niveau B1, der bestandene Einbürgerungstest und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, prüft die zuständige Einbürgerungsbehörde.
Einbürgerungstest vor dem Antrag bestehen
Der bestandene Einbürgerungstest gehört zu den Voraussetzungen. Üben Sie alle Fragen kostenlos und interaktiv, mit sofortiger Auswertung.
Einbürgerungstest startenTipps für einen reibungslosen Antrag
- Vollständigkeit zählt. Ein vollständiger Antrag mit allen Nachweisen beschleunigt die Prüfung erheblich. Nutzen Sie die Checkliste Ihrer Behörde und unsere Unterlagen-Übersicht.
- Voraussetzungen vorab klären. Prüfen Sie mit der Online-Vorprüfung oder direkt bei der Behörde, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, bevor Sie den Antrag einreichen.
- Nachweise frühzeitig besorgen. Sprachzertifikat und Einbürgerungstest brauchen Vorlauf. Planen Sie diese Schritte rechtzeitig ein.
- Kosten einkalkulieren. Für den Antrag fällt eine Gebühr an, dazu können Ausgaben für Nachweise und Übersetzungen kommen. Eine Aufstellung, was die Einbürgerung kostet, hilft bei der Planung.
- Bearbeitungszeit einplanen. Je nach Behörde und Auslastung kann die Prüfung mehrere Monate dauern; Details unter Dauer der Einbürgerung.
FAQ: Einbürgerungsantrag
Wo stelle ich den Einbürgerungsantrag?
Bei der für Ihren Wohnort zuständigen Einbürgerungsbehörde. Je nach Ort ist das die Stadtverwaltung, der Landkreis, die Ausländerbehörde oder das Bürgeramt. Viele Städte bieten eine Online-Vorprüfung oder einen Antragsassistenten an, mit dem Sie den Antrag vorbereiten können.
Wie läuft das Einbürgerungsverfahren ab?
In der Regel: Antrag stellen → Unterlagen einreichen → Prüfung durch die Behörde → Einbürgerungszusicherung → Einbürgerungsurkunde, häufig mit feierlicher Aushändigung. Mit der Aushändigung der Urkunde wird die Einbürgerung wirksam.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung?
Wenn Sie einen vollständigen Antrag gestellt haben und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, besteht in der Regel ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Die Behörde entscheidet dann nicht nach Ermessen, sondern muss die Einbürgerung vornehmen. Ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die zuständige Einbürgerungsbehörde im Einzelfall.
Was ist die Einbürgerungszusicherung?
Eine verbindliche Zusage der Behörde, dass die Einbürgerung erfolgt, sobald eine noch offene Bedingung erfüllt ist. Sie wurde vor allem ausgestellt, wenn die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden musste. Seit der Reform von 2024 ist die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit im Regelfall nicht mehr nötig, siehe doppelte Staatsbürgerschaft.
Kann ich den Einbürgerungsantrag online stellen?
Das hängt von Ihrer Behörde ab. Viele Städte bieten eine Online-Vorprüfung oder einen digitalen Antragsassistenten an, mit dem Sie Ihre Angaben vorbereiten und teilweise einreichen können. Ob ein vollständig digitaler Antrag möglich ist, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde.
Zuletzt aktualisiert: 18. Juli 2026 · GoethéB1 ist unabhängig und steht in keiner Verbindung zu Behörden.