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Goethe B1 für die Einbürgerung: Was Sie 2026 wirklich brauchen

Die deutsche Staatsangehörigkeit (Einbürgerung) setzt Deutschkenntnisse auf B1-Niveau voraus — demselben Niveau, das das Goethe-Zertifikat B1 bescheinigt. Seit der Reform 2024 kann der Antrag in der Regel nach fünf Jahren Aufenthalt gestellt werden; die kurzlebige Drei-Jahres-Schnellroute wurde am 30. Oktober 2025 abgeschafft. Dieser Leitfaden erklärt, was als Nachweis gilt, auf welchem Niveau genau und wie Sie sich effektiv vorbereiten.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit anstreben, ist die Sprachanforderung eine der wenigen Voraussetzungen, die Sie vollständig selbst in der Hand haben. Anders als Aufenthaltszeiten oder Behördenpapiere ist ein B1-Zertifikat etwas, das Sie in Ihrem eigenen Tempo erwerben können. Im Folgenden erfahren Sie, was das Gesetz genau vorschreibt, welche Zertifikate es erfüllen und wie Sie am schnellsten realistisch ans Ziel kommen.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Einbürgerung entscheidet Ihre zuständige Einbürgerungsbehörde. Prüfen Sie den aktuellen Stand der Anforderungen stets bei dieser Behörde und auf offiziellen Quellen wie bamf.de.

Ist für die Einbürgerung ein B1-Zertifikat erforderlich?

Ja. Die Einbürgerung nach §10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Staatsangehörigkeitsgesetz, StAG) setzt „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" voraus. Das Gesetz definiert dies als Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). In der Praxis müssen Sie ein anerkanntes Dokument vorlegen, das dieses B1-Niveau nachweist.

Die Sprachanforderung ist vom Einbürgerungstest (dem „Leben in Deutschland"-Wissenstest mit 33 Fragen) zu unterscheiden. In der Regel werden beide Nachweise verlangt: der Sprachnachweis und ein bestandener Einbürgerungstest. Dieser Leitfaden behandelt ausschließlich den Sprachnachweis.

Ausnahmen von der B1-Anforderung bestehen für bestimmte Antragstellende. Nach §10(4) StAG entfallen die Sprach- und Kenntnisanforderungen, wenn eine Person aufgrund von Alter oder körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung (körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt) nicht in der Lage ist, diese zu erfüllen. Eine Härtefallklausel (§10(4a)) ermöglicht es der Behörde außerdem, einen niedrigeren Maßstab — grundlegende mündliche Verständigung — zu akzeptieren, wenn das Erreichen von B1 trotz ernsthafter und anhaltender Bemühungen nachweislich nicht möglich war. Sollte eine dieser Situationen auf Sie zutreffen, sprechen Sie dies direkt mit Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde an.

Welche Deutschzertifikate werden für die Einbürgerung anerkannt?

Grundsätzlich wird jedes Zertifikat anerkannt, das das B1-Niveau nachweist. Die häufigsten sind:

ZertifikatAusgestellt vonHinweise für die Einbürgerung
Goethe-Zertifikat B1Goethe-InstitutInternational anerkannt; vier Module (Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen). Alle vier bestanden weist B1 nach.
telc Deutsch B1telc gGmbHGleiches GER-Niveau und Lehrplan; häufig an Volkshochschulen angeboten.
ÖSD Zertifikat B1ÖSD (Österreich)In den deutschsprachigen Ländern anerkannt.
DTZ (B1)Integrationskurs / BAMFDer Deutsch-Test für Zuwanderer zählt nur mit einem B1-Ergebnis (er weist auch A2 aus).

Auch ein deutscher Schulabschluss oder ein auf Deutsch abgeschlossenes Studium kann die Anforderung erfüllen. Da die endgültige Entscheidung bei der zuständigen Behörde liegt, empfiehlt es sich, vor der Prüfungsanmeldung nachzufragen, welche Nachweise akzeptiert werden.

Was die Reform 2024 geändert hat — und was 2025 rückgängig gemacht wurde

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts trat am 27. Juni 2024 in Kraft. Ein Folgegesetz im Jahr 2025 machte einen Teil davon wieder rückgängig. Der aktuelle Stand:

  • Fünf statt acht Jahre. Die reguläre Aufenthaltsdauer wurde von acht auf fünf Jahre gesenkt — und diese Fünf-Jahres-Regel gilt weiterhin.
  • Mehrstaatigkeit ist grundsätzlich erlaubt, sodass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr aufgeben müssen.
  • Die Drei-Jahres-Schnellroute wurde abgeschafft. Die Reform 2024 hatte kurzzeitig eine Drei-Jahres-Route für besondere Integrationsleistungen (C1-Deutschkenntnisse sowie weitere Kriterien) eingeführt. Der Bundestag hat diese gestrichen; die Aufhebung trat am 30. Oktober 2025 in Kraft. Fünf Jahre ist nun die kürzeste reguläre Einbürgerungsroute.

Das Sprachniveau für die Einbürgerung ist B1. Mit der Abschaffung der Drei-Jahres-Route ist C1 kein Teil mehr eines Einbürgerungswegs.

Übergangsregelungen: Was aus laufenden Drei-Jahres-Anträgen wurde

Als §10(3) StAG am 30. Oktober 2025 aufgehoben wurde (Gesetz vom Bundestag beschlossen am 8. Oktober 2025, BGBl. 2025 I Nr. 256), wurde keine Übergangsregelung erlassen. Deutsche Einbürgerungsbehörden haben dies ausdrücklich bestätigt: Selbst Anträge, die vor dem 30. Oktober 2025 auf Grundlage der Drei-Jahres-Route gestellt worden waren, können nicht mehr nach dem früheren §10(3) bearbeitet werden — sie müssen nach der neuen Rechtslage entschieden werden. In der Praxis bedeutet das, dass Antragstellende, für die noch keine bestandskräftige Entscheidung ergangen war, den Vorteil der kürzeren Frist verlieren und stattdessen die reguläre Fünf-Jahres-Aufenthaltsdauer nachweisen müssen.

Die Drei-Jahres-Route war kaum genutzt worden — weniger als 200 Fälle von rund 292.000 Einbürgerungen im Jahr 2024 —, sodass die Zahl der betroffenen laufenden Anträge gering war. Wenn Sie glauben, von dieser Situation betroffen zu sein, wenden Sie sich direkt an Ihre Einbürgerungsbehörde, um zu erfahren, wie Ihr Antrag jetzt bearbeitet wird, und erwägen Sie qualifizierte Rechtsberatung. Der aktuelle Text des §10 StAG (in dem der frühere §10(3) als „(weggefallen)" — gestrichen — ausgewiesen ist) ist veröffentlicht unter gesetze-im-internet.de/stag/__10.html. Dies sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

B1 für die Einbürgerung vs. Niederlassungserlaubnis

B1 spielt auch in einem zweiten, eigenständigen Kontext eine Rolle: der Niederlassungserlaubnis (unbefristetes Aufenthaltsrecht), für die ebenfalls in der Regel B1 erforderlich ist. Beide sind unterschiedliche Rechtsschritte — die Niederlassungserlaubnis ist ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht, während die Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit verleiht —, doch das Sprachniveau, auf das Sie sich vorbereiten, ist dasselbe. Wer ein solides B1 erreicht, hat die sprachliche Hürde für beide Verfahren genommen.

Wie Sie Ihr B1 nachweisen — und wie Sie sich vorbereiten

Der Weg ist klar: B1 erreichen, eine anerkannte B1-Prüfung ablegen und das Zertifikat mit dem Antrag einreichen. Die Vorbereitung entscheidet darüber, ob man Monate gewinnt oder verliert. Drei Maßnahmen, die sich durchgehend bewähren:

  1. Das Prüfungsformat üben, nicht nur „Deutsch". Die B1-Prüfungen belohnen Vertrautheit mit den festen Aufgabentypen und dem Zeitmanagement. Wer vor dem Prüfungstag weiß, was jeder Teil verlangt, hat einen der größten Vorteile.
  2. Vollständige, zeitgesteuerte Modelltests absolvieren. Ein kompletter Modelltest unter Zeitdruck zeigt, welches Modul am schwächsten ist — oft früher, als man es vermutet hätte.
  3. Wortschatzlücken gezielt schließen. Die B1-Wortliste ist endlich; systematisch durch sie zu arbeiten ist eine der effizientesten Investitionen an Lernzeit.

Alle drei Punkte können kostenlos auf GoethéB1 umgesetzt werden: ein interaktiver Goethe-B1-Modelltest im Format der Goethe-B1-Prüfung mit Erklärung zu jeder Aufgabe sofort nach der Antwort, Abschnittsführer für Lesen, Schreiben und Sprechen sowie eine durchsuchbare B1-Wortliste. Informationen zur Prüfung selbst — Aufbau, Kosten und Anmeldung — finden Sie im Goethe-B1-Prüfungsführer.

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FAQ: B1 für die Einbürgerung

Benötigt man für die Einbürgerung ein B1-Deutschzertifikat?

Ja. Die Einbürgerung nach §10 StAG setzt „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" voraus, definiert als GER-Niveau B1. Der Nachweis erfolgt mit einem anerkannten B1-Zertifikat wie dem Goethe-Zertifikat B1, telc Deutsch B1, ÖSD Zertifikat B1 oder einem DTZ mit B1-Ergebnis.

Welches Zertifikat ist am besten für die Einbürgerung geeignet?

Es gibt kein einzelnes „bestes" Zertifikat — Goethe-Zertifikat B1, telc Deutsch B1 und ÖSD Zertifikat B1 bescheinigen alle dasselbe GER-Niveau und werden alle anerkannt. Wählen Sie nach dem Angebot in Ihrer Nähe und dem passenden Termin. Fragen Sie vorab bei Ihrer Einbürgerungsbehörde nach, welche Nachweise akzeptiert werden.

Zählt mein Integrationskurs (DTZ) für die Einbürgerung?

Er zählt, wenn Sie den Deutsch-Test für Zuwanderer mit dem Ergebnis B1 bestanden haben. Der DTZ weist entweder A2 oder B1 aus; nur ein B1-Ergebnis erfüllt die Sprachanforderung für die Einbürgerung. Wer nur A2 erreicht hat, muss B1 separat nachweisen und zertifizieren lassen.

Wird für die Einbürgerung B1 oder C1 verlangt?

B1. Es gab ab 2024 eine Drei-Jahres-Schnellroute, für die C1 erforderlich war. Diese wurde am 30. Oktober 2025 abgeschafft. C1 ist kein Einbürgerungsweg mehr — für die reguläre Fünf-Jahres-Einbürgerung genügt B1.

Wie lange dauert die Vorbereitung auf das B1-Niveau?

Die meisten Lernenden, die auf A2-Niveau starten, benötigen etwa 3 bis 6 Monate konsequentes Lernen. Wer mit zeitgesteuerten Modelltests im Prüfungsformat übt, kommt in der Regel schneller ans Ziel als mit reiner Grammatikarbeit. Einen Modul-für-Modul-Plan finden Sie im Leitfaden zum Bestehen der Goethe-B1-Prüfung.

Quellen & Verifizierung

Zuletzt geprüft: 4. Juli 2026. Allgemeine Information — keine Rechtsberatung. Einbürgerungsvoraussetzungen können sich ändern; prüfen Sie den aktuellen Stand stets bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde und in den offiziellen Quellen unten.

Zuletzt aktualisiert: 4. Juli 2026 · GoethéB1 ist unabhängig und steht in keiner Verbindung zum Goethe-Institut. Keine Rechtsberatung — prüfen Sie die Anforderungen mit Ihrer Einbürgerungsbehörde.