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Goethe B1 für die Niederlassungserlaubnis: Was §9 AufenthG tatsächlich verlangt

Die Niederlassungserlaubnis – Deutschlands unbefristeter Aufenthaltstitel – setzt nach §9 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) den Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 voraus. Neben B1 benötigen Sie in der Regel fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, 60 Monate Rentenbeiträge, einen gesicherten Lebensunterhalt, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie angemessenen Wohnraum. Dieser Leitfaden erklärt jedes einzelne Kriterium, wer früher qualifiziert ist und wen das Gesetz vollständig von der Sprachanforderung befreit.

Wer seit zwei oder drei Jahren in Deutschland lebt, hat die Niederlassungserlaubnis wahrscheinlich bereits im Blick. Sie beendet den Verlängerungszyklus eines befristeten Aufenthaltstitels: Einmal erteilt, läuft sie nicht ab, und Sie können unbefristet in Deutschland leben und arbeiten. Das Sprachzertifikat ist eines der wenigen Kriterien, das Sie unabhängig von Behördenterminen und nach eigenem Zeitplan vorbereiten können – lange vor dem fünften Jahr. Hier steht alles, was Sie wissen müssen.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Niederlassungserlaubnis wird von Ihrer örtlichen Ausländerbehörde erteilt. Die Anforderungen können je nach Aufenthaltskategorie und persönlichen Umständen variieren. Bestätigen Sie die aktuellen Anforderungen stets bei Ihrer Ausländerbehörde und auf amtlichen Quellen wie bamf.de sowie dem AufenthG-Volltext.

Was ist die Niederlassungserlaubnis – und was unterscheidet sie von der Einbürgerung?

Die Niederlassungserlaubnis (NE) ist Deutschlands unbefristeter Aufenthaltstitel: ein zeitlich nicht befristetes Recht, im Land zu leben und zu arbeiten, das Drittstaatsangehörigen erteilt wird, die die Voraussetzungen nach §9 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erfüllen. Im Gegensatz zur Aufenthaltserlaubnis (befristeter Aufenthaltstitel) läuft sie nicht ab – allerdings kann sie erlöschen, wenn Sie Deutschland für mehr als sechs Monate verlassen, ohne die Abwesenheit bei Ihrer Ausländerbehörde anzumelden.

Entscheidend: Eine NE ist keine Staatsangehörigkeit. Sie steht auf der Einwanderungsleiter zwischen dem befristeten Aufenthaltstitel und der vollständigen Einbürgerung (Naturalisation). Viele Menschen besitzen jahrelang eine NE, bevor sie die Wohnsitzanforderung für die Staatsangehörigkeit erfüllen – oder sie stellen beide Anträge in kurzer Folge. Die Sprachvorbereitung ist im Kern dieselbe: B1 für die Niederlassungserlaubnis, B1 für den Standardweg zur Einbürgerung.

Verlangt §9 AufenthG B1-Deutsch für die Niederlassungserlaubnis?

Ja. §9(2) des Aufenthaltsgesetzes listet neun Bedingungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Bedingung Nr. 7 verlangt ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Das Gesetz benennt „B1" nicht ausdrücklich, doch die BAMF-Verwaltungspraxis übersetzt „ausreichend" in GER-Niveau B1. Sie benötigen ein anerkanntes B1-Dokument oder müssen einen Integrationskurs abgeschlossen haben, den das Gesetz als gleichwertigen Nachweis behandelt.

Bedingung Nr. 8 fügt eine separate Anforderung hinzu: grundlegende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung – in der Praxis das Bestehen des „Leben in Deutschland"-Tests oder des gleichwertigen Einbürgerungstests. Diese 33 Fragen umfassen deutsches Recht, Politik und Gesellschaft. Dieses Staatsbürgerkundeelement ist von Ihrem B1-Sprachzertifikat vollständig unabhängig; beide Anforderungen müssen getrennt erfüllt werden.

Kriterium Rechtsgrundlage Was Sie benötigen
B1-Deutsch §9(2) Nr. 7 Anerkanntes B1-Zertifikat oder abgeschlossener Integrationskurs
5 Jahre Aufenthalt §9(2) Nr. 1 Aufenthaltserlaubnis seit mindestens fünf ununterbrochenen Jahren
Gesicherter Lebensunterhalt §9(2) Nr. 2 Einkommen, das den Haushalt ohne Sozialleistungen deckt
60 Monate Rentenbeiträge §9(2) Nr. 3 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten zählen)
Kenntnisse der Rechtsordnung §9(2) Nr. 8 „Leben in Deutschland"-Test, Einbürgerungstest oder Integrationskursabschluss
Angemessener Wohnraum §9(2) Nr. 9 Mindestens 9 m² pro Erwachsenem, 6 m² pro Kind im Haushalt
Beschäftigungserlaubnis §9(2) Nr. 5 Die aktuelle Aufenthaltserlaubnis muss die ausgeübte Beschäftigung abdecken
Keine öffentlich-rechtlichen Bedenken §9(2) Nr. 4 Keine relevanten Vorstrafen oder sicherheitsrelevante Erkenntnisse

Die Kriterien neben B1: Was sie in der Praxis bedeuten

Die meisten Menschen, die sich auf die Niederlassungserlaubnis vorbereiten, konzentrieren sich auf das Sprachzertifikat und gehen davon aus, dass sich der Rest von selbst ergibt. Es lohnt sich, alle Anforderungen frühzeitig zu prüfen – denn manche brauchen Jahre, um erfüllt zu werden, und ein einzelnes fehlendes Kriterium kann eine ansonsten vollständige Antragstellung verzögern.

Fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt. Die Frist beginnt mit dem Datum Ihrer ersten gültigen Aufenthaltserlaubnis, nicht mit der Einreise mit einem Visum. Lücken in der Aufenthaltserlaubnis – Zeiträume, in denen Sie nur ein Visum, aber keinen vollständigen Aufenthaltstitel besaßen – werden möglicherweise nicht angerechnet. Wenn Sie für einen Teil dieser fünf Jahre einen Studierendenaufenthaltstitel besaßen, klären Sie mit Ihrer Ausländerbehörde, ob er für den Standard-§9-Weg angerechnet wird (bei einigen Kategorien gilt eine andere Berechnung).

Gesicherter Lebensunterhalt. Sie müssen die Kosten Ihres Haushalts ohne Sozialleistungen (Bürgergeld oder vergleichbare Unterstützung) selbst tragen. Regelmäßige Gehaltsabrechnungen oder ein stabiles selbstständiges Einkommen für die vorangegangenen zwei bis drei Jahre genügen in der Regel. Die Behörde wird aktuelle Lohnabrechnungen, einen Steuerbescheid und gelegentlich einen Kontoauszug verlangen. Bei schwankendem Einkommen – Saisonarbeit, Freiberuflichkeit – sollten Sie die Nachweise besonders sorgfältig dokumentieren. Vorübergehende Unterbrechungen wegen Elternzeit werden in der Regel wohlwollend behandelt.

60 Monate Rentenbeiträge. Sie benötigen 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Zeiten der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen zählen ebenfalls. Fordern Sie Ihre Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung an, um Ihren aktuellen Stand zu prüfen – Überraschungen sind hier häufig. Wenn Sie diese Schwelle aufgrund einer dokumentierten körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht erreichen können, kann die Anforderung auf Antrag erlassen werden.

Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Sie benötigen den Nachweis grundlegender Kenntnisse des deutschen Rechts und der deutschen Gesellschaft. Der „Leben in Deutschland"-Test – 33 aus einem bundesweiten Pool von 300 Fragen zufällig ausgewählte Aufgaben – erfüllt §9(2) Nr. 8. Derselbe Fragenpool liegt dem Einbürgerungstest zugrunde, sodass die Vorbereitung identisch ist. Wer einen vollständigen Integrationskurs abgeschlossen hat, hat diese Anforderung damit bereits erfüllt.

Angemessener Wohnraum. Der gesetzliche Richtwert beträgt 9 m² pro Erwachsenem und 6 m² pro Kind im Haushalt. Eine gewöhnliche Mietwohnung in einer deutschen Stadt erfüllt diesen Wert fast immer, aber halten Sie Ihren aktuellen Mietvertrag und die Wohnfläche für die Antragsmappe bereit.

Welche B1-Zertifikate werden für die Niederlassungserlaubnis anerkannt?

Grundsätzlich wird jedes Zertifikat anerkannt, das das GER-Niveau B1 dokumentiert. Die gängigsten sind:

Zertifikat Ausgestellt von Hinweise
Goethe-Zertifikat B1 Goethe-Institut Weitgehend anerkannt; vier Module (Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen). Das Zertifikat hat kein Ablaufdatum.
telc Deutsch B1 telc gGmbH Gleiches CEFR-Niveau; wird häufig an Volkshochschulen in ganz Deutschland angeboten.
ÖSD Zertifikat B1 ÖSD (Österreich) Im gesamten DACH-Raum anerkannt. Weniger Prüfungszentren in Deutschland, aber gültig.
DTZ mit B1-Ergebnis BAMF / Integrationskurs Der Deutsch-Test für Zuwanderer weist entweder A2 oder B1 aus. Nur ein B1-Ergebnis zählt; bei A2 ist eine separate B1-Prüfung erforderlich.
Deutsches Schul- oder Hochschulzeugnis Deutsche Bildungseinrichtung Ein deutscher Schulabschluss oder ein auf Deutsch abgeschlossenes Hochschulstudium erfüllt in der Regel die Sprachanforderung. Bestätigung bei der Ausländerbehörde einholen.

Ein praktischer Hinweis: Die abschließende Entscheidung liegt bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde, nicht bei BAMF zentral. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail zur Bestätigung, welche Zertifikate anerkannt werden, lohnt sich, bevor Sie einen Prüfungstermin buchen. Das Goethe-Zertifikat B1 und das telc Deutsch B1 sind hinsichtlich der universellen Anerkennung die sicherste Wahl.

Wer ist von der B1-Anforderung befreit?

Drei Personengruppen können die Niederlassungserlaubnis ohne B1-Zertifikat erhalten:

  • Abgeschlossener Integrationskurs. Wer einen BAMF-anerkannten Integrationskurs einschließlich des Abschlusstests erfolgreich abgeschlossen hat, gilt nach §9(2) Satz 2 AufenthG als Nachweis für Sprach- und Staatskundekentnisse – ein separates B1-Zertifikat ist dann nicht erforderlich.
  • Behinderung oder Erkrankung. Wenn eine dokumentierte körperliche, geistige oder seelische Erkrankung es unmöglich macht, das Niveau B1 zu erreichen, kann die Sprachanforderung nach §9(2) Satz 3 erlassen werden. Hierfür sind ärztliche Unterlagen erforderlich.
  • Aufenthaltstitel vor dem 1. Januar 2005. Inhaber von Aufenthaltstiteln, die noch nach dem früheren Ausländergesetz erteilt wurden, unterliegen der alten Regelung: Einfache mündliche Verständigung genügt, kein schriftliches B1-Zertifikat ist erforderlich. In der Praxis betrifft dies heute nur sehr wenige Personen.

Wenn Sie glauben, dass eine Ausnahmeregelung auf Sie zutreffen könnte, wenden Sie sich direkt an Ihre Ausländerbehörde. Sie verwaltet §9 vor Ort, und ihre Auslegung des Gesetzes ist für Ihren Antrag maßgeblich – nicht allgemeine Online-Hinweise.

Kann man die Niederlassungserlaubnis schon vor Ablauf von fünf Jahren erhalten?

Der Standard-§9-AufenthG-Weg von fünf Jahren ist nicht der einzige Weg. Schnellere Pfade existieren nach anderen Abschnitten des AufenthG – doch jeder hat eigene Bedingungen, und B1 bleibt in den meisten Fällen eine Standardvoraussetzung:

  • Inhaber der Blauen Karte EU (§18c(2) AufenthG). Der Antrag ist nach 21 Monaten qualifizierter Beschäftigung mit B1-Deutsch (ausreichende Kenntnisse) möglich, oder nach 27 Monaten mit einfachen Deutschkenntnissen (einfache Kenntnisse – weder BAMF noch das Gesetz ordnen dieser Schwelle ein explizites GER-Niveau zu). Die Rentenbeiträge müssen in diesem Zeitraum geleistet worden sein.
  • In Deutschland ausgebildete Fachkräfte (§18c AufenthG). Inhaber eines §18a- oder §18b-Aufenthaltstitels, die ihre Berufsausbildung oder ihr Studium an einer deutschen Einrichtung abgeschlossen haben, können sich nach zwei Jahren mit 24 Monaten Rentenbeiträgen und B1 bewerben. Im Ausland ausgebildete Fachkräfte benötigen den Standard-§18c-Weg von drei Jahren und 36 Monaten Rentenbeiträgen.
  • Flüchtlinge (§26(3) AufenthG). Inhaber eines §25(1)- oder §25(2)-Aufenthaltstitels qualifizieren sich in der Regel nach fünf Jahren mit hinreichenden Deutschkenntnissen (B1, hinreichende Kenntnisse). Ein beschleunigter Drei-Jahres-Weg existiert nach §26(3) Satz 3, setzt jedoch beherrschte deutsche Sprache (die deutsche Sprache beherrscht, entspricht C1) und eigenständig gesicherten Lebensunterhalt voraus – strengere, keine erleichterten Bedingungen.
  • Ehegatten deutscher Staatsangehöriger (§28(2) AufenthG). Drei Jahre rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland an der Seite des deutschen Ehegatten, zuzüglich ausreichender Deutschkenntnisse (ausreichende Kenntnisse, d. h. B1). Nach §28(2) gilt keine separate Rentenbeitragsanforderung.

Auf diesen beschleunigten Wegen ist die Sprachanforderung oft weniger flexibel, nicht mehr. Je kürzer die Wartezeit, desto genauer werden in der Regel die übrigen Bedingungen geprüft. Das B1-Zertifikat frühzeitig zu erwerben – lange vor einem etwaigen Antrag – ist eine unkomplizierte Möglichkeit, einen kürzeren Weg offenzuhalten.

Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung: eine Sprachstufe, zwei Meilensteine

Die Niederlassungserlaubnis und die deutsche Staatsbürgerschaft teilen dieselbe Sprachschwelle: B1 für beide. Die Staatsangehörigkeitsrechtsreform 2024 (Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, in Kraft seit dem 27. Juni 2024) senkte die reguläre Einbürgerungswartezeit von acht auf fünf Jahre – was dazu führt, dass viele Menschen Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung nun im selben Fünf-bis-Sechs-Jahres-Fenster anstreben.

Ein B1-Zertifikat, das Sie für den NE-Antrag erworben haben, können Sie erneut beim Einbürgerungsantrag vorlegen. Das Goethe-Zertifikat B1 hat kein Ablaufdatum, es gibt also keinen Zeitdruck, sobald Sie es besitzen. Für die Einbürgerung ist zusätzlich der Einbürgerungstest erforderlich – der 33 Fragen umfassende Staatsbürgerkundetest –, der vom B1-Sprachzertifikat getrennt ist und denselben Fragenpool wie der „Leben in Deutschland"-Test nutzt.

Wer sich auch auf die Einbürgerung vorbereitet, findet alle Details dazu im Begleitartikel: Goethe B1 für die Einbürgerung.

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Vollständige Modelltests mit Erklärungen zu jeder Antwort. Lesen, Schreiben und Sprechen – alle Module, die Sie für NE und Einbürgerung benötigen.

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Vorbereitung auf B1 – und Nutzung für die Niederlassungserlaubnis

Die Goethe-B1-Prüfung besteht aus vier Modulen: Lesen (65 Min.), Hören (40 Min.), Schreiben (60 Min.) und Sprechen (15 Min.). Jedes Modul muss separat bestanden werden, um das Zertifikat zu erhalten. Wer ein Modul nicht besteht, wiederholt nur dieses – dieses Wissen sollte die Vorbereitung von Anfang an formen. Das schwächste Modul sollte frühzeitig identifiziert werden.

Den vollständigen Prüfungsaufbau und die Kosten erläutert der Prüfungs-Leitfaden für jedes Modul mit Zeiten und Aufgabentypen. Für Kosten nach Land enthält die Prüfung-Kosten-Seite aktuelle Gebührentabellen. Die drei Vorbereitungsschritte, die am konsistentesten Wirkung zeigen:

  1. Einen vollständigen Modelltest unter Zeitdruck absolvieren. Den gesamten Prüfungsverlauf in einer einzigen Sitzung zu absolvieren – ohne Pause – zeigt genau, wo Zeitmanagement und schwächere Bereiche liegen. Die meisten, die nicht bestehen, haben eine überschaubare Schwäche, die sie nicht kannten, weil sie ausschließlich nach Abschnitten geübt hatten. Der interaktive Modelltest auf GoethéB1 läuft im Goethe-B1-Prüfungsformat mit sofortigen Erklärungen.
  2. Wortschatz gezielt aufbauen. Das B1-Lexikon ist endlich und dokumentiert. Die B1-Wortliste systematisch durchzuarbeiten – selbst 15 Minuten täglich – ist eine der effizientesten Vorbereitungsmaßnahmen, besonders für Lesen und Hören, wo dieselben Wortfamilien in verschiedenen Aufgaben wiederkehren.
  3. Frühzeitig anmelden und Wiederholung einkalkulieren. Das Goethe-Institut hat oft begrenzte Prüfungsplätze; in manchen Städten liegt der nächste verfügbare Termin 8–10 Wochen im Voraus. Wer auf ein bestimmtes Antragsdatum für die NE hinarbeitet, sollte rückwärts rechnen. Das Zertifikat sechs Monate vor der Antragstellung zu besitzen lässt Raum für eine Modulwiederholung, falls nötig.

Selbstcheck: Bin ich bereit für die Niederlassungserlaubnis?

Fünf Fragen zu den Standard-§9-AufenthG-Kriterien. Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft, und erhalten Sie eine Übersicht – allgemeine Information, keine rechtliche Beurteilung.

1. Haben Sie ein anerkanntes B1-Sprachzertifikat (oder haben Sie einen BAMF-Integrationskurs abgeschlossen)?

2. Besitzen Sie seit fünf oder mehr Jahren eine gültige Aufenthaltserlaubnis?

3. Können Sie sich und Ihren Haushalt ohne Sozialleistungen finanzieren (gesicherter Lebensunterhalt)?

4. Haben Sie mindestens 60 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt (Rentenauskunft prüfen)?

5. Ist Ihre Wohnung groß genug für Ihren Haushalt (≥ 9 m² pro erwachsene Person)?

FAQ: B1 und die Niederlassungserlaubnis

Brauche ich für die Niederlassungserlaubnis ein B1-Zertifikat?

Ja. §9(2) Nr. 7 AufenthG fordert „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache", was BAMF und die Ausländerbehörden als GER-Niveau B1 auslegen. Der Nachweis erfolgt mit einem anerkannten B1-Zertifikat – zum Beispiel dem Goethe-Zertifikat B1, telc Deutsch B1, ÖSD Zertifikat B1 oder einem DTZ mit B1-Ergebnis – oder durch den Abschluss eines Integrationskurses, der die separate Zertifikatspflicht entfallen lässt.

Welche Sprachzertifikate werden für die Niederlassungserlaubnis anerkannt?

Das Goethe-Zertifikat B1, telc Deutsch B1, ÖSD Zertifikat B1 und der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) mit B1-Ergebnis werden anerkannt. Ein deutscher Schulabschluss oder ein auf Deutsch abgeschlossenes Hochschulstudium kann ebenfalls angerechnet werden. Das A2-Ergebnis des DTZ qualifiziert nicht – nur B1 zählt. Die anerkannte Liste bitte vor der Prüfungsanmeldung bei der Ausländerbehörde bestätigen lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung?

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Recht, in Deutschland zu leben und zu arbeiten – sie läuft nicht ab, macht Sie aber nicht zur deutschen Staatsangehörigen. Die Einbürgerung (Einbürgerung) ist der nächste Schritt und erfordert seit der Reform vom Juni 2024 in der Regel fünf Jahre Aufenthalt. Für beide gilt B1-Deutsch als Sprachanforderung – die Sprachvorbereitung deckt beide Meilensteine ab.

Wer ist von der B1-Anforderung nach §9 AufenthG befreit?

Drei Gruppen: Personen, die einen BAMF-Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen haben (der Kursabschluss ersetzt ein separates Zertifikat); Personen, die die Anforderung aufgrund einer dokumentierten körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht erfüllen können; und Inhaber von Aufenthaltstiteln, die vor dem 1. Januar 2005 erteilt wurden. Die zuständige Ausländerbehörde trifft die abschließende Entscheidung.

Kann ich die Niederlassungserlaubnis schon vor Ablauf von fünf Jahren erhalten?

Ja, für bestimmte Aufenthaltskategorien. Inhaber der Blauen Karte EU (§18c(2) AufenthG) können nach 21 Monaten mit B1 (ausreichende Kenntnisse) oder nach 27 Monaten mit einfachen Deutschkenntnissen (einfache Kenntnisse – kein explizites GER-Niveau im Gesetz oder bei BAMF) beantragen. In Deutschland ausgebildete Fachkräfte (§18c AufenthG) können sich nach zwei Jahren mit 24 Monaten Rentenbeiträgen qualifizieren; im Ausland ausgebildete benötigen drei Jahre und 36 Monate. Flüchtlinge nach §26(3) AufenthG benötigen in der Regel fünf Jahre (B1); ein beschleunigter Drei-Jahres-Weg setzt C1-Beherrschung der deutschen Sprache voraus. B1 ist in den meisten Fällen weiterhin erforderlich und wird auf beschleunigten Wegen oft noch genauer geprüft.

Kann ich dasselbe B1-Zertifikat für die Niederlassungserlaubnis und die Einbürgerung nutzen?

Grundsätzlich ja. Ein Goethe-Zertifikat B1 (oder telc/ÖSD-Äquivalent), das Sie für die NE vorlegen, können Sie erneut beim Einbürgerungsantrag einreichen. Das Goethe-Zertifikat B1 hat kein Ablaufdatum. Für die Einbürgerung ist zusätzlich der Einbürgerungstest (33 Fragen zur Staatsbürgerkunde) erforderlich, der ein separates Dokument neben dem B1-Sprachzertifikat ist.

Ist der „Leben in Deutschland"-Test dasselbe wie der Einbürgerungstest?

Beide Tests entnehmen 33 Fragen zufällig aus demselben bundesweiten Pool von 300 Fragen, die Vorbereitung ist daher identisch. Der „Leben in Deutschland"-Test erfüllt §9(2) Nr. 8 AufenthG (für die Niederlassungserlaubnis). Der Einbürgerungstest erfüllt §10 StAG (für die Einbürgerung). In den meisten Fällen wird das Bestehen des einen Tests auch für den anderen Zweck anerkannt – keiner davon ersetzt jedoch das B1-Sprachzertifikat.

Zuletzt geprüft

Zuletzt geprüft: 4. Juli 2026. Alle inhaltlichen Aussagen wurden ausschließlich mit dem amtlichen deutschen Bundesrecht (gesetze-im-internet.de) und BAMF-Hinweisen abgeglichen. Allgemeine Information – keine Rechtsberatung.

Zuletzt aktualisiert: 4. Juli 2026 · GoethéB1 ist unabhängig und steht in keiner Verbindung zum Goethe-Institut. Dieser Artikel ist allgemeine Information – keine Rechtsberatung. Anforderungen bitte bei Ihrer Ausländerbehörde und unter bamf.de prüfen.